Informationen zu Ihrer Lieferung per Spedition

Lieferzeit:
Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 5 Werktagen innerhalb Deutschlands.
Sendungen ins benachbarte Ausland haben meist eine Laufzeit von 7 bis 10 Werktagen.

Speditionskosten:
Die Versandkosten per Spedition werden aus Gewicht und Volumen errechnet. Sie variieren deshalb stark und liegen zwischen 59,90 und 319,00 Euro je nach Artikel.
Lieferungen ins benachbarte Ausland sind noch etwas teurer.

Was beinhaltet die „Lieferung per Spedition“?
Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Das bedeutet den Transport und die Abladung der Ware vor dem Haus.
Eine Lieferung in Ihr Haus oder ein höheres Stockwerk erfolgt nicht. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials ist nicht inbegriffen.
Bitte organisieren Sie ausreichend starke Nachbarn/Familienmitglieder um Ihre bestellte Ware an ihren endgültigen Platz zu bringen.

Lieferavisierung:
Für den Speditionsversand benötigen wir zwingend eine Telefonnummer und email-Adresse unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
Die Spedition setzt sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen Liefertermin zu vereinbaren.
Bitte informieren Sie dabei die Spedition über eventuelle  Zugangs-Schwierigkeiten bzw. Hindernisse, die eine ordnungsmäßige
Lieferung per LKW beeinträchtigen könnten.

Liefertermine:
Die Anlieferung erfolgt Werktags zwischen 7 und 18 Uhr.
Die Spedition wird Ihnen ein Zeitfenster von etwa 4 Stunden anbieten, wo Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person anwesend sein müssen.
Spezielle Zusatzleistungen wie z.B. zweite Telefonavisierung kurz vor Zustellung, Samstagszustellung, Spätlieferung oder Zustellung
nach Wunschzeitfenster kann nur direkt mit der Spedition vereinbart und auf eigene Rechnung, kostenpflichtig bei der Spedition hinzugebucht werden.

WICHTIG: Sollten Sie trotz vereinbarten Liefertermins verhindert sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Spedition in Verbindung
um einen neuen Liefertermin zu vereinbaren oder organisieren Sie eine befugte Person, die die Lieferung entgegen nehmen kann.
Eine zweite Zustellung verursacht unnötige Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.

Kontrollieren Sie Verpackung und Ware
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zum vereinbarten Liefertermin an der vereinbarten Lieferadresse aufhalten. Bevor Sie die
Ware annehmen sollten Sie die die Verpackung sowie die Ware auf Schäden überprüfen.
Sollten Sie selber die Ware nicht entgegennehmen, informieren Sie die zuständige Person, wie Sie sich bei der Warenannahme
richtig verhält.

Beanstandungen an der Verpackung und an der Ware notieren Sie bitte genauestens auf dem Lieferschein, bevor Sie diesen unterschreiben!

Der Lieferschein belegt die Übergabe der Ware vom Spediteur an den Kunden, nachdem die Ware zuvor in einem einwandfreien Zustand von uns an den Spediteur übergeben wurde. Sollte die Verpackung und ggf. die Ware daher defekt bei Ihnen angeliefert werden, so ist der Schaden höchstwahrscheinlich durch den Weitertransport bis zu Ihnen entstanden.
Wie oben beschrieben, notieren Sie bitte sorgfältig alle Mängel an der Verpackung oder der Ware sowie nicht erfüllte Leistungen
auf dem Lieferschein, bevor Sie ihn unterschreiben.

WICHTIG: Auf dem Lieferschein beschriebene Hinweise wie z.B. "Unter Vorbehalt" oder ähnlich sind unrecht und können bei der
Weiterbearbeitung nicht anerkannt werden. Wenn Sie die Ware nicht auspacken können, notieren Sie auf dem Lieferschein so
ausführlich wie möglich den Zustand der Verpackung. Idealerweise dokumentieren Sie den Zustand von Verpackung und Ware mit einer Digitalkamera.

ACHTUNG: Bitte melden Sie uns jegliche Beschädigung am Produkt schriftlich (per Email) innerhalb von 48 Stunden und fügen
Sie Ihrem Schreiben aussagekräftige Fotos (Nah- & Fernaufnahmen) der defekten Ware bei, damit wir das Problem
schnellstmöglich lösen können.

Speditionsverpackung
Eine Rücknahmepflicht für Speditionsverpackungen aus §4 VerpackV besteht gegenüber Verbrauchern nicht.
Verbraucher, die im Internet Speditionswaren bestellen und sodann mit der gleichzeitigen Lieferung von sperrigem oder umfangreichen Verpackungsmaterial konfrontiert werden, haben gegenüber den versendenden Händlern diesbezüglich keinerlei Ansprüche auf Rücknahme. Solche kämen nach der Verpackungsverordnung zwar grundsätzlich bei Transportverpackungen in Betracht. Sobald eine dem Transport dienende Verpackung aber für die Zustellung an Verbraucher genutzt wird, gilt sie als Verkaufsverpackung und muss nicht zurückgenommen werden.
Anders beurteilt sich dies auch nicht, wenn der Verbraucher den Kaufvertrag widerruft.
Der sodann eingeleitete beiderseitige Rückgewährprozess bezieht sich ausschließlich auf die konkrete Kaufsache, nicht auf das begleitend eingesetzte Transportmaterial.
Erhalten Verbraucher mit der Lieferung ungewünschte Verpackungen, sind sie regelmäßig selbst gehalten, sich dieser ordnungsgemäß, etwa beim nächstgelegenen Wertstoffhof, zu entledigen.

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